Kosten
Gesetzlich versicherte Patienten sind in dieser Praxis Selbstzahler.
Bei privat versicherten Patienten erfolgt die Abrechnung erfolgt gemäß der aktuellen Version der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) -je nach Aufwand (z.B. hoher Zeitaufwand, komplexes Krankheitsbild) wird ein 2,3 bzw. 3,5-facher Satz berechnet.
Entsprechend erhalten Sie eine privatärztliche Standardrechung. Ob die Kosten durch Ihre private Krankenversicherung übernommen werden, liegt im Ermessen der jeweiligen Krankenversicherung.